Sie können auch arbeiten, ohne eine Arbeitserlaubnis
Umzug nach Spanien zu arbeiten fünf mal (oder zwei mal für die jobs, die besonders gefragt) der Durchschnittslohn in SpanienDie Arbeitgeber reichen den Antrag in Ihrem Namen zusammen mit einer Dokumentation über den job, Beweise (wo angemessen), dass kein Spanier oder EU-Bürger zur Verfügung Stand um die position zu füllen, und Informationen über Ihre Qualifikationen und passport-ID und Krankenversicherung. Einmal die Blaue Karte EU arbeiten, ist die Aufenthaltsgenehmigung zugegeben, Sie müssen sich auf die spanischen Konsulat oder der Botschaft in Ihrem Heimatland ein Visum.
Sie benötigen Ihren Reisepass, ärztliches Attest, keine Vorstrafen Zertifikat und eine Kopie des Arbeitsvertrages.
Wenn Sie das Visum, Sie haben drei Monate Zeit, um nach Spanien zu kommen. Haben Sie einmal eine Blaue Karte EU, Sie können Reisen in andere EU-Staaten bis zu drei Monaten innerhalb eines sechs-Monats-Zeitraum. Nach achtzehn Monaten, die Sie verschieben können, um einem anderen EU-Staat, aber Sie gelten für eine EU-Karte in diesem Land.
Wenn Sie im Besitz einer Blue Card ausgestellt von einem anderen EU-Mitgliedstaat für die achtzehn Monate, die Sie das Recht haben, nach Spanien zu ziehen und bewerben Sie sich für einen spanischen EU-Blue-Card.
Sie oder Ihr Arbeitgeber anwenden können, die entweder vor Ihrer Ankunft in Spanien oder innerhalb eines Monats nach der Einreise. Wenn Sie wollen kommen Sie nach Spanien und unabhängig voneinander arbeiten, müssen Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen, die von der spanischen Konsulat oder der Botschaft in Ihrem Heimatland. Sie müssen bestimmte Dokumente, einschließlich der folgenden: wenn Sie haben die Arbeits-und Aufenthaltsgenehmigung, können Sie sich bewerben für ein Visum, um nach Spanien einreisen, wenn nötig.
Es gibt landesgeschäftsstellen in ganz Spanien
Finden Sie heraus, ob Sie zur Einreise ein Visum brauchen in unserem kompletten guide auf Spanisch Visa und Genehmigungen. Arbeit ermöglicht, die kann beschränkt sein auf bestimmte Tätigkeiten und Standorte sind für ein Jahr gültig und kann verlängert werden, wenn Sie noch Bedingungen erfüllen. Nach fünf Jahren, die Sie anwenden können,-für den längerfristigen Aufenthalt (siehe link zu einem Aufenthalt in Spanien). Wenn Sie ein student residence-Karte, dürfen Sie die arbeiten bis zu zwanzig Stunden pro Woche für die Dauer Ihres Studiums in Spanien, solange es nicht stört mit Ihrem Studium. Ihr Arbeitgeber muss veranlassen, eine Arbeitserlaubnis in Ihrem Namen. Die Mitglieder der Familie beitreten können, nicht-EU-Angehörige Leben und arbeiten in Spanien für ein Jahr und halten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein weiteres Jahr, mit der Beantragung der Familienzusammenführung eine Aufenthaltsgenehmigung. Sobald Sie zugelassen sind, in einer Familie können zu arbeiten, ohne eine Arbeitserlaubnis. Nicht-EU-Familienangehörige von EU-EWR-Schweizer Bürgerinnen und Bürger können nach Spanien zu kommen, ohne darauf zu warten Jahr und kann auch arbeiten, ohne eine Genehmigung. Allerdings, wenn diese Familienangehörigen bleiben wollen in Spanien auf eine eigene Aufenthaltsgenehmigung und Arbeit, Ihrem Arbeitgeber beantragen müssen, eine Arbeitserlaubnis in Ihrem Namen. Familienangehörige von EU-Blue-Card-Inhaber können sich für eine befristete Aufenthaltserlaubnis, ohne zu warten, für ein Jahr, solange die Bedingungen für die Familienzusammenführung erfüllt sind. Bei der Ankunft in Spanien, müssen Sie sich bewerben für einen Ausländer, der Personalausweis-Nummer durch die örtliche Ausländerbehörde oder die Polizei-Station ist innerhalb von dreißig Tagen. Die NIE benötigt man für alle finanziellen und administrativen Verfahren in Spanien, einschließlich der Eröffnung eines Bankkontos, bezahlt für die Beschäftigung, bei der Registrierung für soziale Dienste, Steuern zu zahlen, die den Kauf einer Immobilie und die Anwendung für einen Führerschein. Jeder, der in Spanien müssen sich bei der spanischen Sozialversicherung Behörden, den Allgemeinen Fonds für Soziale Sicherheit. Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihren Arbeitgeber tun dies für Sie, wenn Sie selbständig sind, ist es Ihre Verantwortung. Finden Sie Ihre website für Informationen, wie Sie sich registrieren, Beiträge und Leistungen. Hinweis: Die hier gegebenen Informationen dienen nur der Orientierung und sollten Sie sich genau beraten lassen von der spanischen Botschaft oder Konsulat in Ihrem Heimatland.