Für die Anmeldung einer Niederlassung in Spanien - TBA-Mitarbeiter

Fahrzeug für übergeordnete Aktivitäten des Unternehmens

Sie bilden eine Spanische Firma: traditionell ist die am meisten genutzte Gesellschaftsform wurde die Aktiengesellschaft (SA.) jedoch in den letzten Jahren die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (S. L. Der Kontakt mit anderen Unternehmen, die bereits in Spanien: joint-ventures sind der übliche Weg zur Existenzgründung in Spanien, da Sie damit Ihre Mitglieder teilen von Risiken und Ressourcen und Erfahrung. Das Spanische Gesetz sieht unterschiedliche Arten von joint Ventures. Jedoch, die Schaffung einer neuen Entität oder das verknüpfen mit bereits bestehenden Entitäten ist nicht der einzige Weg, um zu investieren in Spanien. Es ist möglich, Fuß zu fassen in der spanischen Markt, ohne physisch einrichten, ein Zentrum der Operationen in Spanien: eine Niederlassung Zu eröffnen, eine öffentliche Urkunde muss unterschrieben werden und ist eingetragen im Handelsregister. Unter spanischer ausländische Investitionen Gesetze, die Zweig zugewiesen werden müssen Hauptstadt, obwohl es keine Mindestkapitalanforderungen. Die Niederlassung muss einen gesetzlichen Vertreter mit der Befugnis zur Verwaltung seiner Angelegenheiten.

Es hat keine formale Verwaltung oder die Verwaltungsbehörden als solche, und es weitgehend funktioniert, als wäre es ein Unternehmen in seiner geschäftlichen Verkehr mit Dritten.

Die Wahl zwischen der Bildung einer Niederlassung oder eine Tochtergesellschaft in Spanien beeinflusst werden können, von kommerziellen Erwägungen (e.g, ein Unternehmen könnte eine mehr"stabil"Präsenz als ein Zweig) oder durch Erwägungen der Rechtssicherheit (eine Tochtergesellschaft Grenzen der Gesellschafter - Haftung). Allgemein gesprochen, die Anforderungen, Formalitäten und Kosten im Zusammenhang mit der Eröffnung der Filiale sind sehr ähnlich zu denen für die Bildung einer Tochtergesellschaft. Betriebsstätte, genießen eine gewisse Unabhängigkeit management. Fehlt eine eigene RECHTSPERSÖNLICHKEIT von seiner Muttergesellschaft. Cash-Beiträge in Euro Im Falle einer S. A, Sacheinlagen erfordern einen Bericht von einem unabhängigen Gutachter mit der merkantilen Kanzler. Zusammen mit der öffentlichen Urkunde erstellen der Zweig, den Dokumenten hervorgeht, die die Existenz des übergeordneten Unternehmens, seiner Kundmachung in Kraft, seine Direktoren und die Entscheidung der Eröffnung der Filiale, die ordnungsgemäß legalisiert werden müssen, eingetragen im Handelsregister. dreißig Corporate Income Tax rate ist anwendbar sowohl auf die Filiale und die Tochtergesellschaft auf Ihre Netto-Einkommen. Jedoch, bestimmte Aspekte müssen berücksichtigt werden: Die überweisung der Einnahmen aus einer Filiale, oder die Ausschüttung von Dividenden von einer Tochtergesellschaft an eine Muttergesellschaft, die Ihren Wohnsitz nicht in der EU oder in einem Land, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien, in Spanien besteuert werden bei neunzehn (für die Steuerjahre und). Wenn die Muttergesellschaft in der EU ansässig sind, die überweisung Verteilung ist in der Regel von der Steuer befreit. Wenn die Muttergesellschaft ansässig ist, in einem nicht-EU-Land, das ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien ausgeschütteten Dividenden im Fall der Tochtergesellschaft besteuert werden, die auf die reduzierte Norm des Abkommens, in der Erwägung, dass die überweisung der Erträge im Fall einer Verzweigung nicht, werden in Spanien besteuert werden können (unter den meisten Doppelbesteuerungsabkommen). Allgemeine Kosten-sharing-Vereinbarung mit der Muttergesellschaft: in der Praxis ist es meist einfacher, für Allgemeine Kosten als Selbstbehalt im Falle eines Zweiges, als bei einer Tochtergesellschaft. Zinsen auf Darlehen der ausländischen Muttergesellschaft an der spanischen Niederlassung ist grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar, der Zweig.

Zinsen auf Darlehen von Aktionären einer Tochtergesellschaft ist in der Regel abzugsfähig von der Tochter, vorausgesetzt, dass es in einer arm 's-length"- rate und das Verhältnis von Netto-zu Vergüten Verschuldung nicht überschritten wird (beachten Sie, dass das Verhältnis derzeit keine Anwendung auf Personen mit Wohnsitz in der EU).